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Die drei Epochen des Mittelalters
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Gretin von Coppern, die Müllersfrau

ir schreiben heuer das Jahr 1239. Von Siegfried III. von Eppstein hat unser Lehnsherr eine Mühle in Coppern zum Lehen erhalten, die mein Mann und ich bewirtschaften. Zwischen 1183 und 1190 erlangten die Herren von Eppstein die Burg Eppstein in Hessen in ihren Besitz. Die Eppsteiner erleben seit Ende des 12. Jahrhunderts einen schnellen Aufstieg zu einer der mächtigsten Familien des Hochmittelalters. Ab 1200 stellen sie allein vier Erzbischöfe von Mainz. Ihre Besitzungen konzentrieren sich im Taunus, am Untermain, im Rodgau und Spessart sowie in der Wetterau und im Westerwald.

Nach Friedrich Barbarossas "Mühlenregal", welches er 1158 erlies, haben nur Grundherren das Recht auf Bau und Betrieb einer Mühle. Untertanen haben ihr Mahlgut in einer dem Grundherrn gehörenden Mühle zu mahlen (Mühlenzwang). Für den Müller heisst Mühlenzwang aber auch, dass er die Mahlgäste nach der Reihenfolge des Eintreffens und dass er einheimische vor fremden Mahlgästen bedienen soll. Aus dem Mühlenrecht des 13. Jahrhunderts stammt das Rechtssprichwort "wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

Die Einhaltung des Mahlzwanges wird durch Kerbhölzer überwacht. Dies sind Holzscheite, die in der Mitte gespalten werden. Die eine Hälfte bekommt der Mahlgast, die andere der Müller. Bringt der Bauer sein Getreide zur Mühle, so wird für jeden Scheffel über beide Hälften Kerben geschnitten. Hieraus resultiert auch die Redensart "etwas auf dem Kerbholz haben". Aus jedem Scheffel Getreide steht dem Mahlgast ein gehäufter Scheffel Mehl zu und ein viertel Scheffel Kleie. Der Lohn des Müllers ist die "Metze", der sechzehnte Teil des Getreides.

Im Mittelalter gehören die Müller zu den "unehrlichen" Berufen, dies ist sowohl von der Lohnmüllerei, wo manche Metze zuviel abgemessen wird, als auch vom Mahlzwang her zu verstehen. Da die Müller für die Einhaltung des Mahlzwanges verantwortlich sind und auch eigenes Interesse daran haben, sind sie bei den Bauern unbeliebt und werden als heimliche Diebe angesehen. Wie die Mühle außerhalb des Ortes steht, so steht auch der Müller außerhalb der Dorfgemeinschaft.

Als Frau des Müllers ist meine Hauptaufgabe, mich um den Haushalt, das Schwein, die Hühner, die Hunde, zwei Schafe und die Arbeit auf unserem kleinen Feld zu kümmern. Wenn die Schafe geschoren werden, wasche, kämme und spinne ich die Wolle, die ich dann weiterverarbeiten kann.

Seit einigen Wochen geht es meinem Mann schlecht, er hustet viel und ist schwach. In dieser Zeit kümmere ich mich um alle Arbeiten um die Mühle, zusätzlich zu meinen regulären Aufgaben. Da wir keine männlichen Nachkommen haben, fällt mit dem Tod meines Mannes die Mühle an den Lehensherrn zurück. Mir bleibt dann die Möglichkeit erneut zu heiraten oder in ein Kloster zu gehen.

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